Im Rahmen der Wiederaufnahme des Sportbetriebs wird seitens des Bayerischen Staatsministeriums des Innern, für Sport und Integration ein Hygieneschutzkonzept für Sportvereine gefordert. Die einzelnen Vorgaben sind im Rahmenkonzept für den Sport enthalten und können im Sportheim eingesehen werden.
Außerdem sind sie unter folgendem Link abrufbar:
Stand: 07.06.2020
Organisatorisches
- Durch Belehrungen, Vereinsaushänge sowie durch Veröffentlichung auf der Website und in den sozialen Medien ist sichergestellt, dass alle Mitglieder ausreichend informiert sind.
- Mit Beginn der Wiederaufnahme des Sportbetriebs wurde das Personal (Trainer, Übungsleiter) über die entsprechenden Regelungen und Konzepte informiert und geschult.
- Die Einhaltung der Regelungen wird regelmäßig überprüft. Bei Nicht-Beachtung erfolgt ein Platzverweis.
- Der Corona-Beauftragte im Verein ist Dominik Zenk.
Generelle Sicherheits- und Hygieneregeln
- Wir weisen unsere Mitglieder auf den generellen Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen Personen im Innen- und Außenbereich hin
- Jeglicher Körperkontakt (z. B. Begrüßung, Verabschiedung, etc.) ist untersagt.
- Mitgliedern, die Krankheitssymptome aufweisen oder in den letzten 14 Tagen Kontakt zu COVID-19-Fällen hatten, wird das Betreten der Sportanlage und die Teilnahme am Training untersagt.
- Mitglieder werden regelmäßig darauf hingewiesen, ausreichend Hände zu waschen und diese auch regelmäßig zu desinfizieren. Für ausreichende Waschgelegenheiten, Flüssigseife und Einmalhandtücher ist gesorgt.
- Vor und nach dem Training (z. B. Eingangsbereiche, WC-Anlagen, Abholung und Rückgabe von Sportgeräten etc.) gilt eine Maskenpflicht – sowohl im Innen- als auch im Außenbereich.
- Durch die Benutzung von Handtüchern und Handschuhen wird der direkte Kontakt mit Sportgeräten möglichst vermieden. Nach Benutzung von Sportgeräten werden diese durch den Sportler selbst gereinigt und desinfiziert.
- In unseren sanitären Einrichtungen stehen ausreichend Seife und Einmalhandtücher zur Verfügung. Nach Nutzung der Toilette ist diese direkt vom Nutzer zu desinfizieren. Außerdem werden die sanitären Einrichtungen mind. einmal täglich gereinigt.
- Sportgeräte werden von den Sportlern selbstständig gereinigt und desinfiziert. Hoch frequentierte Kontaktflächen (z. B. Türgriffe) werden alle 3 Stunden desinfiziert – hierbei ist geregelt, wer die Reinigung übernimmt.
- Unsere Trainingsgruppen bestehen immer aus einem festen Teilnehmerkreis. Die Teilnehmerzahl und die Teilnehmerdaten werden dokumentiert. Auch der Trainer/Übungsleiter hat stets eine feste Trainingsgruppe.
- Sämtliche Trainingseinheiten werden dokumentiert, um im Falle einer Infektion eine Kontaktpersonenermittlung sicherstellen zu können. Aus diesem Grund werden die Trainingsgruppen auch immer gleich gehalten.
- Unsere Trainingsgruppen beschränken sich auf eine Größe von jeweils max. 20 Personen.
- Trainieren auf einem Platz/in der Halle mehrere Trainingsgruppen gleichzeitig, so sind hier Markierungen angebracht, die eine deutliche Trennung der Trainingsgruppen kennzeichnet, sodass auch zwischen den Gruppen ein ausreichender Sicherheitsabstand gewährleistet ist.
- Für Trainingspausen stehen ausreichend gekennzeichnete Flächen zur Verfügung, die im Anschluss gereinigt werden.
- Geräteräume werden nur einzeln und zur Geräteentnahme und -rückgabe betreten. Sollte mehr als eine Person bei Geräten (z. B. großen Matten) notwendig sein, gilt eine Maskenpflicht.
- Unsere Mitglieder wurden darauf hingewiesen, auf Fahrgemeinschaften weiterhin zu verzichten. Die Anreise erfolgt bereits in Sportkleidung.
- Während der Trainings- und Sporteinheiten (inkl. bei Wettkämpfen) sind Zuschauer untersagt.
- Sämtliche Duschen und Umkleiden sind geschlossen. Lediglich Sanitäranlagen (z. B. WC) stehen ausreichend zur Verfügung.
- Zur Verletzungsprophylaxe wird die Intensität der Sporteinheit an die Gegebenheiten (längere Trainingspause der Teilnehmenden) angepasst.
- Nach Abschluss der Trainingseinheit erfolgt die unmittelbare Abreise der Mitglieder.
Maßnahmen vor Betreten der Sportanlage
- Vor Betreten der Sportanlage werden die Mitglieder bereits auf die Einhaltung des Mindestabstands von 1,5 Metern
- Eine Nichteinhaltung des Mindestabstands von 1,5 Metern ist nur den Personen gestattet, die generell nicht den allgemeinen Kontaktbeschränkungen unterzuordnen sind (z. B. Ehepaare).Bei Betreten der Sportanlage gilt eine Maskenpflicht auf dem gesamten Sportgelände.
- Im Eingangsbereich der Sportanlage ist ein Handdesinfektionsmittel
Zusätzliche Maßnahmen im Außenbereich
- Die Ausübung des Sports erfolgt in allen Sportarten grundsätzlich kontaktlos und unter Einhaltung des Mindestabstands von 1,5 Metern.
Zusätzliche Maßnahmen im Innenbereich
- Alle Nutzer des Innenbereichs haben beim Betreten und Verlassen sowie der Nutzung des Sanitärbereichs (WC) eine geeignete Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen, ausgenommen bei der Ausübung der sportlichen Aktivität.
- Die Trainingsdauer wird pro Gruppe auf max. 60 Minuten beschränkt.
- Unsere Innensportanlagen werden alle 60 Minuten für mindestens 15 Minuten so gelüftet, dass ein vollständiger Frischluftaustausch stattfinden kann.
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Ort, Datum
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Unterschriften Vorstände
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Rahmenhygienekonzept |
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Plakat Sportbetrieb Outdoor |